top of page
frea Retreats - Auszeiten in deiner Nähe

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter FREA Retreats UG zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

 

1. Abschluss des Reisevertrages/ Widerrufsbelehrung

 

1.1. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von FREA Retreats im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von FREA Retreats UG.

1.2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der FREA Retreats UG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

 1.3. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 1.4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die FREA Retreats UG zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die FREA Retreats UG dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.5. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht.  Es gelten lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

 

2. Bezahlung

2.1

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von  § 651r BGB in Textform wird eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, sechs Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch FREA Retreats nicht mehr abgesagt werden kann. Die Rechnung wird per E-Mail geschickt. Die Rechnung ist der E-Mail als PDF beigefügt.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder FREA Retreats UG die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FREA Retreats berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 zu belasten.

 

Leistungsänderungen

3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der FREA Retreats UG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Die FREA Retreats UG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der FREA Retreats UG über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. FREA Retreats UG verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die FREA Retreats UG eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bei einem Rücktritt

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,
vom 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 90 %

Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von FREA Retreats UG zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.2. Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651 e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

4.3. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die FREA Retreats UG ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. FREA Retreats wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

 

 

 

 

 

6. Rücktritt und Kündigung durch die FREA Retreats UG

 

6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die FREA Retreats UG berechtigt, die Reise bis zu 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen.

6.2 Die FREA Retreats UG ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die FREA Retreats UG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die FREA Retreats UG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

  1. Beschränkung der Haftung

8.1. FREA Retreats UG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

 – die gewissenhafte Reisevorbereitung

 – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

 – die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen,

 – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

8.2. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende,  haftungsausschließende oder eventuell darüber hinausgehende Ansprüche, die auf internationale Übereinkünfte beruhen bleiben davon unbenommen.

 

8.3 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angegeben werden, fallen nicht in den Haftungsbereich der FREA Retreats UG. Dies gilt auch für die Selbstanreise zum Urlaubsort.

9. Mitwirkungspflicht

 9.1. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich einem Vertreter der FREA Retreats UG zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der FREA Retreats UG.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrag führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.  Sämtliche Angaben in entsprechen dem Stand vom 28. August 2020

Reiseveranstalter:

 FREA Retreats UG

 Boxhagener Straße 103 in D-10245 Berlin

 Tel. 01605668088 

E-Mail: hallo@frea-inspiration.de URL: www.frea-inspiration.de

 Handelsregister Berlin HRB

 Geschäftsführer: Christina van de Sandt I Larissa Honsek

 

10. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Unsere Partner und Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit verpflichtet.

bottom of page